Die Aufgaben der Innung
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung sind
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre
- Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Regelung und Überwachung der Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung
- Abhnahme der Gesellenprüfung
- Förderung des handwerklichen Könnens (z.B. durch Seminare)
- Erstellung von Gutachten
- Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Betriebe
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Kunden
Die Innung steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer; die Geschäftsführung ist der zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen.