Die Aufgaben der Innung 

Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung sind

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre
  • Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelung und Überwachung der Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung
  • Abhnahme der Gesellenprüfung
  • Förderung des handwerklichen Könnens (z.B. durch Seminare)
  • Erstellung von Gutachten
  • Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Betriebe
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Kunden

Die Innung steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer; die Geschäftsführung ist der zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen.